Beitragsordnung

Beitragsordnung des Kampsportclub Gewinnerschmiede e.V. Goslar (nachfolgendVereingenannt)

§ 1 Grundsatz

Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Aufnahmegebühr und die Umlagen. Sie kann grundsätzlich nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand über eine Beitragsbefreiung oder Beitragsminderung entscheiden.

§ 2 Mitgliedsbeiträge

Die Mitgliedsbeiträge werden per Lastschrift vierteljährlich jeweils zu Quartalsbeginn eingezogen. Im Gründungsjahr des Vereins werden die Beiträge zwei Wochen nach dem Beitrittsdatum des Mitglieds fällig. Gleiches gilt für Fördermitglieder. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.

§ 3 Beiträge

Mitgliedskategorie Mitgliedsbeitrag Aufnahmegebühr 
pro Monat pro Jahr einmalig 
Erwachsene 10,00 € 120,00 € 10,00 € 
Kinder und Jugendliche 5,00 € 60,00 € 10,00 € 
Fördermitglieder  mind. 100,00 € 10,00 € 
Ehrenmitglieder beitragsfrei beitragsfrei beitragsfrei 


Erwachsene sind alle Mitglieder mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Kinder und Jugendliche sind alle Mitglieder bis inkl. Vollendung des 15. Lebensjahres. Der Mitgliedsbeitrag für Erwachsene wird erstmals in dem Quartal fällig, welches der Vollendung des 16. Lebensjahres des Mitglieds folgt.

§ 4 Umlagen

Der Vorstand kann im Rahmen außerordentlicher Maßnahmen oder Veranstaltungen über Umlagen entscheiden und diese erheben. Die Fälligkeit erfolgt gem. Vorstandsbeschluss.

§ 5 Aufnahmegebühr

Derzeit beträgt die Aufnahme- und Bearbeitungsgebühr 10,00€. Über eine Änderung dieser Regelung entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit aller anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder.

§ 6 Vereinskonto

Sparkasse Hildesheim Goslar Peine
IBAN: DE59 2595 0130 0057 8289 92
BIC: NOLADE21 HIK

Etwaige Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.

§ 7 Vereinsaustritt und Enden der Beitragsverpflichtung

Ein Vereinsaustritt ist schriftlich zum Monatsende hin mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Der Beitrag ist bis zu diesem Stichtag zu entrichten.
Gleiches gilt für jedwede andere satzungskonforme Beendigung der Mitgliedschaft.