Beitragsordnung
Beitragsordnung des Kampsportclub Gewinnerschmiede e.V. Goslar (nachfolgendVereingenannt)
§ 1 Grundsatz
Diese Beitragsordnung ist nicht Bestandteil der Satzung. Sie regelt die Beitragsverpflichtungen der Mitglieder sowie die Aufnahmegebühr und die Umlagen. Sie kann grundsätzlich nur von der Mitgliederversammlung des Vereins geändert werden. In begründeten Einzelfällen kann der Vorstand über eine Beitragsbefreiung oder Beitragsminderung entscheiden.
§ 2 Mitgliedsbeiträge
Die Mitgliedsbeiträge werden per Lastschrift vierteljährlich jeweils zu Quartalsbeginn eingezogen. Im Gründungsjahr des Vereins werden die Beiträge zwei Wochen nach dem Beitrittsdatum des Mitglieds fällig. Gleiches gilt für Fördermitglieder. Durch Beschluss der Mitgliederversammlung kann auch ein anderer Termin festgelegt werden.
§ 3 Beiträge
| Mitgliedskategorie | Mitgliedsbeitrag | Aufnahmegebühr | |
| pro Monat | pro Jahr | einmalig | |
| Erwachsene | 10,00 € | 120,00 € | 10,00 € |
| Kinder und Jugendliche | 5,00 € | 60,00 € | 10,00 € |
| Fördermitglieder | mind. 100,00 € | 10,00 € | |
| Ehrenmitglieder | beitragsfrei | beitragsfrei | beitragsfrei |
Erwachsene sind alle Mitglieder mit Vollendung des 16. Lebensjahres. Kinder und Jugendliche sind alle Mitglieder bis inkl. Vollendung des 15. Lebensjahres. Der Mitgliedsbeitrag für Erwachsene wird erstmals in dem Quartal fällig, welches der Vollendung des 16. Lebensjahres des Mitglieds folgt.
- Änderungen der persönlichen Angaben sind schnellstmöglich mitzuteilen.
- Der Mitgliedsbeitrag enthält die Beiträge für die Versicherungen des Vereins.
- Bei Mahnungen werden Mahngebühren von Euro 8,00€ pro Mahnung erhoben.
- Der Mitgliedsbeitrag berechtigt zur Teilnahme am Trainings- und Wettkampfbetrieb sowie an anderen Veranstaltungen des Vereins, ist aber nicht daran gebunden.
- Der jährliche Mindestbeitrag für Fördermitglieder beträgt 100,00 €. Jedes Fördermitglied bestimmt auf dem Aufnahmeantrag die Höhe des jährlichen Beitrages, der diese Summe übersteigt, auf freiwilliger Basis selbst.
§ 4 Umlagen
Der Vorstand kann im Rahmen außerordentlicher Maßnahmen oder Veranstaltungen über Umlagen entscheiden und diese erheben. Die Fälligkeit erfolgt gem. Vorstandsbeschluss.
§ 5 Aufnahmegebühr
Derzeit beträgt die Aufnahme- und Bearbeitungsgebühr 10,00€. Über eine Änderung dieser Regelung entscheidet die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit aller anwesenden, stimmberechtigten Mitglieder.
§ 6 Vereinskonto
Sparkasse Hildesheim Goslar Peine
IBAN: DE59 2595 0130 0057 8289 92
BIC: NOLADE21 HIK
Etwaige Überweisungen auf andere Konten sind nicht zulässig und werden nicht als Zahlungen anerkannt.
§ 7 Vereinsaustritt und Enden der Beitragsverpflichtung
Ein Vereinsaustritt ist schriftlich zum Monatsende hin mit einer Kündigungsfrist von drei Monaten möglich. Der Beitrag ist bis zu diesem Stichtag zu entrichten.
Gleiches gilt für jedwede andere satzungskonforme Beendigung der Mitgliedschaft.
